E4 SC U SALZGITTER - Trainerkodex
SC U SalzGitter

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Ehrenkodex für Trainer(innen) des SCU

1. Trainer(innen) respektieren die Würde der Jugendlichen, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.
2. Trainer(innen) bemühen sich, die Anforderungen des Sports im Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
3. Trainer(innen) bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
• Sie geben an die zu betreuenden Sportler(innen) alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
• Sie beziehen die Sportler(innen) in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
• Sie bemühen sich bei Minderjährigen immer auch um die Interessen der Erziehungsberechtigten.
• Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
• Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen an.
• Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Jugendlichen, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainer(innen) erziehen ihre Sportler(innen) darüber hinaus
• zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen Personen,
5. Das Interesse der Jugendlichen, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainer(innen) sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Jugendlichen entsprechen.
6. Trainer(innen) verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.
7. Trainer(innen) zahlen Ordnungsgelder, welche für den SCU anfallen selbst, wenn sie die Schuld daran tragen (genaueres im Ordnungsgeldkatalog).
8. Trainer(innen) werden in die Verantwortung genommen, wenn am Ende einer Spielzeit nicht alle Materialien vollzählig und ordnungsgemäß vorhanden sind.
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